Stellungnahme Kopftuchverbot an Schulen
Die JGLP St.Gallen spricht sich gegen ein Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen an öffentlichen Schulen aus. Neutralität dürfe nicht mit der Unsichtbarmachung von Religion verwechselt werden. Ein Verbot wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Beeinträchtigung des Unterrichts nachweisbar ist.

„Neutralität bedeutet nicht, dass Menschen ihre Identität ablegen müssen, sobald sie vor einer Schulklasse stehen“, sagen Sophie Maier und Alessio Ricci, das Co-Präsidium der JGLP St.Gallen. „Neutralität heisst, dass der Staat keine Religion bevorzugt oder benachteiligt, nicht dass religiöse Menschen aus dem öffentlichen Raum verschwinden.“
Neutralität ist Verhalten, nicht Erscheinung
Die Sorge, sichtbare religiöse Symbole könnten die Neutralität im Unterricht beeinträchtigen, teilt die Partei nicht. Es gibt keinen belastbaren Beleg dafür, dass Kleidung automatisch zu ideologischer Beeinflussung führt. Ein Verbot würde ein abstraktes Risiko adressieren, nicht ein reales Problem. Entscheidend ist das Verhalten im Unterricht. Neutral handelt eine Lehrperson, wenn sie sachlich, fair und ohne Missionierung unterrichtet. Kopftuch, Kippa oder Kreuz sind persönliche Ausdrucksformen und kein Hinweis auf mangelnde Professionalität.
Gefahr selektiver Symbolpolitik
Die Partei kritisiert die inkonsistente Anwendung des Neutralitätsbegriffs. Während religiöse Traditionen wie Weihnachten oder Advent im Schulkontext selbstverständlich sind, werden einzelne sichtbare religiöse Symbole zunehmend politisiert. Eine konsequente Neutralität müsste alle Religionen gleich behandeln. Ein Verbo könnte jedoch den Eindruck erwecken, dass bestimmte religiöse Ausdrucksformen weniger akzeptiert sind.
Schule soll Vielfalt abbilden und nicht ausblenden
Ein weiteres Argument lautet, sichtbare religiöse Symbole könnten gesellschaftliche Spannungen verstärken oder Kinder beeinflussen. Diese pauschale Annahme teilt die JGLP St.Gallen nicht. Schulen sind nicht nur Lernorte, sondern auch soziale Erfahrungsräume. Sichtbare Vielfalt im Lehrkörper kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler gesellschaftliche Pluralität als Normalität erleben. Voraussetzung bleibt, dass religiöse Symbole nicht mit Missionierung verwechselt werden. Entscheidend ist das professionelle Verhalten der Lehrpersonen im Unterricht.
Wahlfreiheit und Opt-in-Prinzip
Die Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen ist teilweise historisch oder administrativ vorgeprägt. Im Kanton St.Gallen ist der Austritt im Vergleich zu anderen Kantonen mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden, unter anderem durch formale Verfahren und amtliche Beglaubigungen. Die JGLP St.Gallen sieht hier Handlungsbedarf, um die tatsächliche Wahlfreiheit zu stärken und administrative Hürden zu reduzieren. Ein konsequentes Opt-in-Prinzip bedeutet, dass eine Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft frühestens ab dem 18. Lebensjahr und ausschliesslich auf einer bewussten, aktiven Entscheidung beruht. Eine automatische Zugehörigkeit aufgrund von Geburt oder familiärer Vorprägung soll ausgeschlossen werden. Religiöse Zugehörigkeit sollte aus Sicht der Partei eine freiwillige und reflektierte Entscheidung im Erwachsenenalter sein und nicht ein staatlich oder historisch vorgegebener Standard, der nur mit zusätzlichem administrativem Aufwand verlassen werden kann.
Fazit
Die JGLP St.Gallen lehnt die Motion ab und fordert ein modernes Verständnis von Neutralität. Diese bedeutet Gleichbehandlung, Pluralität und individuelle Freiheit und nicht die Verdrängung religiöser Sichtbarkeit aus dem öffentlichen Raum.
